
Spenden für unser neues Zuhause
Es freut uns, dass Sie sich für einen Eintritt ins "Eichholz" interessieren. Bei Interesse kontaktieren Sie uns, damit wir einen Termin für das Erstgespräch festlegen können.
Von Seiten des "Eichholz" nehmen an diesem Gespräch die Institutionsleitung und Bereichsleitung Wohnen teil. Im Erstgespräch geht es für beide Seiten darum, vertieft abzuklären, ob die Stiftung Eichholz mit seinem Angebot eine geeignete und sinnvolle Lösung für Sie darstellt. Offene Fragen können diskutiert werden. Nach dem Gespräch wird darüber entschieden, ob ein Eintritt erfolgt oder nicht. Der Entscheid wird Ihnen innerhalb der nächsten Tage mitgeteilt.
Wir nehmen in erster Linie Menschen mit Wohnsitz im Kanton Zug auf. Wenn es die Platzverhältnisse zulassen und eine gültige Kostengutsprache vorliegt, berücksichtigen wir auch Menschen aus anderen Kantonen.
Den Eintrittstermin legen wir fest, sobald folgende Eintrittsbedingungen erfüllt sind:
Es besteht keine Möglichkeit für eine Probezeit. Die Kündigungsfrist beträgt gegenseitig 1 Monat; es kann jeweils auf den letzten des Monats gekündigt werden.
Der Austritt aus der Stiftung Eichholz wird langfristig und sorgfältig geplant. Dabei wird insbesondere die medizinische, berufliche und soziale Situation berücksichtigt und dafür gesorgt, dass nach dem Austritt eine ausreichende Wochenstruktur besteht. In aller Regel empfiehlt sich eine ambulante Nachbetreuung, die eingehend besprochen und rechtzeitig in die Wege geleitet wird. Ihre Bezugspersonen werden in die Austrittsplanung miteinbezogen.
Unsere Tarife entnehmen Sie bitte Dokument "Tarife und Unkostenbeiträge" unter Downloads >>>.
Im Pensionspreis nicht inbegriffen sind Dienstleistungen, welche nicht von der Institution angeboten werden: Coiffeur, Pédicure, individuelle Radio-/ TV- und Telefongebühren, Chemische Reinigung, usw.
Benötigen die Dienstleistungsnutzenden medizinische Pflegeleistungen, wird die Spitex Kanton Zug beigezogen. Die Leistungen werden von der Spitex direkt an die zu betreuende Person verrechnet.
Für die individuellen Nebenauslagen wie Kleider, Taschengelder, Bekleidungen, etc. sind die Dienstleistungsnutzenden selbst zuständig.
Alle wichtigen und benötigten Unterlagen finden Sie im Download-Bereich >>>.