Interview

«10 Jahre UN-BRK»: Im Gespräch mit Franziska Wirz

Am 8. Juni feiern wir mit einem Open Day & Spieltag das 10-jährige Bestehen der UN-BRK (der UN-Behindertenrechtskonvention). Im Eichholz steht an diesem Tag der Artikel 19 der UN-BRK im Mittelpunkt: «Die unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Inklusion beim Leben und Wohnen in einer Institution.»

Gerade auch im Eichholz hat sich in den letzten Jahren vieles getan bzgl. dieser Thematik, sodass unsere Betreuungsarbeit heute u. a. durch die Themen Selbstbestimmung, unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft mit definiert werden. Doch viele werden sich nun fragen: Wie sieht denn das genau im Alltag aus? Was hat sich konkret zu «früher» verändert? Wie entwickelt sich eine entsprechende Haltung im Betreuungsteam? Wo liegen Grenzen und Chancen? 

Wir haben uns mit Franziska Wirz, Co-Institutionsleiterin Soziale Dienste, rund um diese Themen unterhalten.


Franziska, was ist für dich Selbstbestimmung?


Franziska Wirz: Selbstbestimmung ist für mich, wenn ich leben kann, wie es mir entspricht, und wo ich mich wohl und aufgehoben fühle, ohne dabei unendlich viele Kommissionen von aussen zu erfüllen. Es bedeutet aber auch, dass ich ein Feld finde, in dem ich nicht unter- oder überfordert bin. 


Die Schweiz feiert in den nächsten Wochen 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Auch für dich ein Grund zu feiern?


Ja, auf alle Fälle. Es hat sich viel getan, gerade in den letzten zehn Jahren, aber auch schon davor. Die Entwicklung in Richtung der UN-BRK hat ja nicht erst mit der Ratifizierung des Gesetzes begonnen, aber es war sicherlich ein grosser Meilenstein.


Du bist seit vielen, vielen Jahren im sozialen Umfeld, als Führungsverantwortliche oder heute als Co-Institutionsleiterin tätig. Wie bewertest du das Thema Selbstbestimmung, wie es heute im Rahmen der UN-BRK definiert ist?


Für mich ist das wie eine Pointierung der Entwicklung, die sich seit Jahren bereits anbahnt. Das Thema Selbstbestimmung ist ja im Grunde eine Haltungsfrage, wie wir mit Menschen generell arbeiten wollen. Früher war alles viel strukturierter, es gab viel mehr Regeln, vieles war vorgegeben für die Dienstleistungsnutzenden. Es gab nur wenig Möglichkeiten, ihr Leben auch wirklich selbständig zu gestalten. Es galt quasi: Das, was in der Betreuung als richtig empfunden wurde, wird wohl auch das Richtige für die Dienstleistungsnutzenden sein.


Und diese Haltung hat sich markant verändert?


Auf jeden Fall, und das drückt sich ja in der UN-BRK aus. Aber nur durch ein neues Gesetz ändert man natürlich die Haltung der Betreuenden nicht, auch wenn – wie gesagt – der Trend in der Betreuungsarbeit bereits seit Jahren in Richtung «mehr Selbstbestimmung» geht. So ist es die Aufgabe, im ersten Schritt die Mitarbeitenden der Betreuung und des ganzen Teams auf diese Haltung einzustimmen und im zweiten Schritt dann natürlich auch die Dienstleistungsnutzenden, denn die kannten ja nichts anderes, hatten nie etwas anderes gelernt.

Wie entwickelt man eine solche Haltung?


Zunächst muss diese Haltung in der Führung erkannt, gelebt und verinnerlicht werden, um sie dann schlussendlich auch im Team zu verankern. Das geht bei der einen Person schneller, bei einer anderen braucht es länger. In den aktuellen Ausbildungslehrgängen ist das Thema aber bereits ganz fest im Fokus. 

Wir haben in der Institution zudem in den letzten Jahren gemeinsam ein Kooperationskonzept erarbeitet, welches ganz viel Theorie über Selbstbestimmung umfasst; welches aufzeigt, wie Selbstbestimmung gelebt werden kann, was genau Inklusion ist und was gesetzlich vorgegeben ist. Ich würde sagen, dass wir seit etwa zwei Jahren ganz klar auf dem Weg in Richtung mehr Selbstbestimmung für unsere Dienstleistungsnutzenden sind. Und dabei dient uns das Kooperationskonzept als wichtige Grundlage im Alltag.


Und das Kooperationskonzept basiert auch auf der UN-BRK?


Ja. Aber das alles geht nicht von heute auf morgen. Es braucht ganz viel Kommunikation, Austausch und Diskussion beim Fachpersonal und in der Institution, damit schlussendlich alle auf den gleichen Nenner kommen bzw. die gleiche Haltung entwickeln. Ein Beispiel: In der Hauswirtschaft würden unsere Fachpersonen gerne die Zimmer der Dienstleistungsnutzenden regelmässig sauber reinigen. Aber was tun, wenn ein Dienstleistungsnutzender ein Messi-Zimmer braucht, damit er sich wohl fühlt? Da ist seitens des ganzen Teams viel Austausch gefragt. Und es stellen sich natürlich auch immer andere Fragen wie: Wie weit geht Eigenbestimmung? Wo greifen Regeln des Hauses, wo sind die Grenzen? Das sind alles sehr anspruchsvolle Themen, die sich immer erst im konkreten Alltag zeigen. Und die wir gemeinsam mit den Dienstleistungsnutzenden bearbeiten.

D.h. früher war alles einfacher?


Es war sicherlich manchmal einfacher zu sagen, das muss so gemacht werden, fertig! Das geht aber von Gesetzes wegen nicht mehr und das wollen wir auch nicht mehr. Das ist Vergangenheit.


Wie definieren sich denn die Grenzen?


Die Grenzen liegen in der Normalität, in der Wirtschaftlichkeit und in der Gefährdung von sich selbst und anderen. Wir versuchen z.B. bei den Essenszeiten auf die Wünsche unserer Dienstleistungsnutzenden einzugehen, aber wir sind nicht mehr wirtschaftlich, wenn wir das Essen anbieten würden wie in einem Hotel quasi à la carte. Die Grenze durch die Normalität definiert sich dadurch, wie die Abläufe in der normalen Gesellschaft sind. Wenn wir arbeiten gehen, können wir auch nicht bis 11 Uhr im Bett liegen. Der Rahmen sollte also einigermassen der Normalität entsprechen. Und die dritte Grenze wird gezogen, wenn die Selbstbestimmung das eigene Leben und das anderer in der Institution gefährdet oder massiv beeinflusst wird.


Was hat das alles für Auswirkungen auf die Dienstleistungsnutzenden?


Im Moment löst das alles noch viel Unsicherheit bei den Dienstleistungsnutzenden aus. Da, wo wir es jedoch schaffen, dass die Dienstleistungsnutzenden selber merken, was sie brauchen und was sie möchten, da stärken wir das Selbstwertgefühl enorm, und auch den längerfristigen Umgang mit der Selbstwirksamkeit. Aber es gibt auch Dienstleistungsnutzende, da ist es sehr anspruchsvoll, sie auf diesen Weg mitzunehmen.


Wo liegen denn im Institutionsalltag die Themen, bei denen in den letzten Jahren Fortschritte in punkto der Selbstbestimmung gelungen ist?


Ein ganz grosses Thema ist in unserer Institution der Bereich der Medikamentenabgabe und -einnahme. Wir klären heute viel mehr auf, weisen vermehrt auf Nutzen und Risiken hin usw. Viele Dienstleistungsnutzende richten die Medikamente bei uns heute selbst, wissen mehr über die eigene Krankheit und sind diesbezüglicher viel selbstständiger unterwegs. Ein zweites wichtiges Thema diesbezüglich ist das Wohnen.
 

Worin sich u.a. auch der Umzug in die neue Liegenschaft begründet?


Ja, richtig. Die alten Räumlichkeiten haben einfach nicht mehr den geltenden Standards entsprochen, gesetzlich, aber auch bzgl. Eigenbestimmung der Dienstleistungsnutzenden gab es dringenden Handlungsbedarf. Heute hat jeder und jede einen eigenen Wohnbereich. Was also in Pflegeheimen schon seit langem Standard ist, kommt jetzt langsam auch in der Behindertenbetreuung an, sprich Zimmer mit eigener Dusche, eigenem WC; d.h. mehr Privatsphäre und Eigenständigkeit, weil es eben mein persönlicher Wohnraum ist. Wir haben heute keine Mehrbettzimmer mehr. Dazu kommt aber auch, dass die Dienstleistungsnutzenden verstärkt für ihren Wohnraum selbst verantwortlich sind. 


Wenn du den Blick auf die Idee wirfst, dass Menschen mit Beeinträchtigung auch wieder selbstständig leben und wohnen wollen oder sollen: Hast du das Gefühl, der Ansatz von mehr Selbstbestimmung ist diesbezüglich förderlicher?

Ja, das glaube ich. Solange etwas nicht vorgegeben ist, kann ich es gestalten wie ich es möchte. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir dieses Statement für uns alle klar haben und so auch umsetzen. Doch nicht nur Dienstleistungsnutzende und Mitarbeitende sollten sich damit befassen. Ich finde, es ist auch wichtig, dass sich im nächsten Schritt die Gesellschaft damit vermehrt auseinandersetzt. Denn schlussendlich gehen auch unsere Dienstleistungsnutzenden raus, arbeiten teilweise draussen, bewegen sich in der Gesellschaft, gehen in Vereine usw., doch ihre Krankheit bleibt. Da braucht es ebenfalls noch viel Aufklärung. 

So lange das Thema immer nur insulär bezogen auf die Institutionen betrachtet wird, lösen wir das Problem nicht wirklich. Da gehört der Weg weg von der Stigmatisierung genauso dazu wie die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung. Oft wissen die Leute auch noch viel zu wenig über die Krankheiten. Gesellschaftlich zeigt sich uns das Problem auch gerade am Beispiel Wohnen.


Inwiefern?


Solange es nur teure Wohnungen gibt und auch Vermietende vornehmlich nur «gesunde Leute» nehmen, wird sich nichts verändern. Wo sollen denn unsere Dienstleistungsnutzenden wohnen? Und wie das notwendige Geld für die Miete erarbeiten?


Hat sich durch das Thema Selbstbestimmung auch der Typus der Mitarbeitenden bei euch verändert – im Vergleich zu früher?


Früher wählte man meist den sozialen Beruf, weil man gerne für andere sorgen wollte, helfen wollte. Die persönliche Fürsorge gegenüber den Dienstleistungsnutzenden spielte eine grosse Rolle. Das hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Unsere Mitarbeitenden sehen ihre Aufgabe als Beruf, Fachkompetenz und eine professionelle, wertschätzende Beziehung auf Augenhöhe steht im Vordergrund. Klar, es geht immer noch um das Arbeiten mit und für Menschen, aber auch darum, mehr für die Gesellschaft zu tun. Und es geht auch immer wieder darum, nahe am Menschen zu sein – gerade in unserer schneller und anonymisierter werdenden Welt.


Am 8. Juni findet im Eichholz der Open Day statt anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der UN-BRK. Um was geht es da?

Der Tag soll Interessierte ansprechen, in unkomplizierten Kontakt mit unseren Dienstleistungsnutzenden zu treten, ganz im Sinn des eben Angesprochenen. Wir öffnen unsere Türen, präsentieren unsere Institution, die Dienstleistungsnutzenden führen selbst durch das Haus und die verschiedenen Wohnformen. Und natürlich eröffnen wir an diesem Tag offiziell unser neues Spielzimmer, das zukünftig nicht nur unseren Dienstleistungsnutzenden zur Verfügung steht, sondern auch der Öffentlichkeit zu ganz bestimmten Öffnungszeiten. 


Das Spielzimmer ist ja auf Initiative der Dienstleistungsnutzenden entstanden?


Genauer gesagt, aus einer Umfrage bei den Dienstleistungsnutzenden und Mitarbeitenden. Darin wurde der Wunsch geäussert, aus dem eh zur Verfügung stehenden Raum einen Spielraum zu machen. Das haben wir nun so umgesetzt.


Wann genau kann die Öffentlichkeit den Raum ab dem 8. Juni nutzen?


Jeweils am Dienstag von 18.00 bis 21.00 Uhr, am Mittwoch von 13.30 bis 16.30 Uhr und am Sonntag von 11.00 bis 17.00 Uhr. Anmeldungen braucht es keine.

 

Wenn du nach vorne schaust, was würdest du dir in Sachen Selbstbestimmung wünschen?


Das sich die Dienstleistungsnutzenden noch mehr trauen zu sagen, was sie wollen. Und dass wir sie weiter und verstärkt darin begleiten können. Denn Verantwortung und Pflichten sollten in Einklang sein, das gilt es bewusst zu machen und zu schärfen. Da liegt noch viel Arbeit vor uns. Eine spannende Aufgabe, aber ich freue mich darauf.